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   VGH Hessen, 25.04.2016 - 5 A 2904/15.Z   

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https://dejure.org/2016,11851
VGH Hessen, 25.04.2016 - 5 A 2904/15.Z (https://dejure.org/2016,11851)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.04.2016 - 5 A 2904/15.Z (https://dejure.org/2016,11851)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. April 2016 - 5 A 2904/15.Z (https://dejure.org/2016,11851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWS Zweckverband Mainspitze; HessKAG § 12
    EINSCHÄTZUNGSERMESSEN; ERFORDERLICHKEIT; ERSTATTUNGSANSPRUCH; GESCHÄFTSFÜHRUNG OHNE AUFTRAG; HAUSANSCHLUßKOSTEN; ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG; VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kommunale Arbeiten am Hausanschluss: Höhe des Erstattungsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 177
  • DÖV 2016, 695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 25.04.2012 - 5 A 1514/11

    Hausanschlusskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.2016 - 5 A 2904/15
    Die Berücksichtigung dieser objektiven Interessen des Grundstückseigentümers rechtfertigt den Ersatz solcher Aufwendungen, die der Beklagte den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. auch: Beschluss des Senats vom 25. April 2012 - 5 A 1514/11 -, HSGZ 2013, 443 = LKRZ 2012, 73 = Juris).
  • VGH Hessen, 29.11.2011 - 5 A 1675/11

    Hausanschlusskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.2016 - 5 A 2904/15
    Entstanden ist diese gesetzliche Regelung - worauf der Bevollmächtigte der Kläger zu Recht hinweist - aus der Interessenlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag, da die jeweilige Kommune die Arbeiten an den Hausanschlussleitungen im objektiven Interesse des Grundstückseigentümers vornimmt (vgl. Beschluss des Senats vom 29. November 2011 - 5 A 1675/11 -, Juris; siehe auch: Grünewald in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 10 Rn. 27, 29 und 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 8 S 969/16

    Untersagung des Baubeginns für ein Wohnhaus; Verzicht auf eine Baugenehmigung;

    Die bloße - gegebenenfalls auch längere - Nichtnutzung kann in der Regel gerade nicht als konkludente Erklärung eines Verzicht auf eine Baugenehmigung gesehen werden, da keine Verpflichtung besteht, eine genehmigte Nutzung ohne Unterbrechung fortzuführen (vgl. Senatsurteil vom 02.07.2014, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.04.2016 - 5 A 2904/15.Z - juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20.02.2003 - 15 B 00.1363 - NVwZ-RR 2003, 726 zu einer Nutzungsunterbrechung von 40 Jahren; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013 - 8 A 11152/12 - NVwZ-RR 2013, 672 ).
  • VG Karlsruhe, 14.08.2023 - 12 K 1796/22

    Heranziehung zum Ersatz von Kosten für die Erneuerung ihres Hausanschlusses

    Die konkrete Höhe des geltend gemachten Erstattungsverlangens ist dabei durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25. April 2016 - 5 A 2904/15.Z - juris, Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rn. 11, und Beschluss vom 23. März 2017 - 15 A 638/16 - juris, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 20 B 16.2441

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen

    Allerdings lässt ein bloßes Nichtweiterführen der Nutzung bei fortbestehender Nutzungstauglichkeit der baulichen Anlagen ohne zusätzliche Anhaltspunkte noch nicht auf einen dauerhaften Verzichtswillen schließen (Söfker a.a.O. m.w.N.; HessVGH, B.v. 25.4.2016 - 5 A 2904/15.Z - NVwZ-RR 2017, 177/179).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 20 B 16.2423

    Kostenentscheidung nach außergerichtlichem Vergleich zur Vorauszahlung auf den

    Allerdings lässt ein bloßes Nichtweiterführen der Nutzung bei fortbestehender Nutzungstauglichkeit der baulichen Anlagen ohne zusätzliche Anhaltspunkte noch nicht auf einen dauerhaften Verzichtswillen schließen (Söfker a.a.O. m.w.N.; HessVGH, B.v. 25.4.2016 - 5 A 2904/15.Z - NVwZ-RR 2017, 177/179).
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